Zu Pfingsten raus in Grüne fahren – Die Corona-Krise nimmt kein Ende, aber es gibt bereits Lockerungen. Keiner braucht mehr im unmittelbaren Umfeld seines Wohnsitzes zu bleiben. So lockt gerade die Großstädter der Ausflug ins Grüne. Innerhalb des Bundeslandes ist es mittlerweile auch fast ohne größere Probleme möglich. Doch es gelten noch immer Einschränkungen! Generell gilt, im eigenen Bundesland sich zu informieren, welche Corona Bestimmungen örtlich gelten. Danach darf geplant werden.
Wochenendausflüge über Pfingsten
Generell gilt, Tagesausflüge im eigenen Land sind über Pfingsten bzw. die Auffahrt möglich. Doch mittlerweile darf auch wieder anderswo übernachtet werden. Hierfür sind jedoch vor der Reise die Unterkünfte zu buchen. Denn noch hat nicht jedes Hotel, jede Ferienwohnung oder auch jeder Campingplatz geöffnet. Einfach spontan sich treiben lassen, funktioniert also noch nicht. Wer in ein anderes Bundesland reist, sollte damit rechnen, kontrolliert zu werden. Hier ist es entscheidend, vorweisen zu können, den Wochenendausflug gebucht zu haben. Andernfalls kann die Aufforderung zurückzufahren, ausgesprochen werden.
Mit Einschränkungen rechnen
Noch immer gilt, dass überall mit Einschränkungen zu rechnen sind. So sind Gastronomien und auch Bäckereien noch nicht überall wieder geöffnet. Zudem kommt, dass viele nur in einer engeren Zeitspanne geöffnet haben dürfen. Der Pflicht zur Nasen-Mund-Bedeckung ist nach wie vor nachzukommen. Die Hygieneregeln, zudem neben dem Abstand halten auch die Handwäsche gehört, sollte zum eigenen Wohl ebenso beachtet werden. So werden nicht nur andere geschützt, sondern die eigene Gesundheit auch.
Welche Ausflugsziele wählen?
Wer in Mitteldeutschland lebt, kann wieder an die Küsten reisen. Das Wasser bietet nicht nur beim Strandspaziergang viel Erholung, mit einem eigenen Picknickkorb lädt es auch dazu ein. Besonders in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist dies möglich. In Richtung Nordsee sieht es anders aus. Viele Strände und Wasserstellen sind noch immer gesperrt, für Tagesgäste. In Niedersachsen, Berlin und Brandenburg darf auch wieder übernachtet werden. Hier gilt neben den gewohnten Regeln auch das Hygienekonzept in den Übernachtungsmöglichkeiten. Mit einer geringeren Anzahl von Gästen ist hier ebenfalls zu rechen. So kann man auch bei Übernachtungen Ruhe genießen und die Unterkünfte sind nicht überlaufen.
Sonne, Meer und Berge
Durch die aktuellen Lockerungen dürfen Ausflüge ans Wasser, eingeschränkt auch ans Meer gemacht werden. Ebenfalls können Museen und Tierparks, wie auch Zoos, besucht werden. Wer sich lieber sportlich betätigt, darf eine Radtour planen oder in den Bergen wandern gehen. Dabei gilt, kommen einem Fremden entgegen, sollte der Abstand eingehalten werden. Wer nicht allein auf eine Ausfahrt gehen möchte, darf Freunde und Verwandte mitnehmen. Dabei gilt, dass lediglich Personen aus zwei Haushalten zusammentreffen dürfen. Diese dürfen jedoch auch ohne Nasen-Mund-Bedeckung in einem gemeinsamen Auto fahren. Eine Beschränkung, an wie vielen Tagen zwei Haushalte zusammen treffen dürfen, gibt es bisher nicht. So können an jedem Tag andere Haushalte aufeinander treffen. Die Möglichkeit besteht also, an einem Tag mit den Großeltern in den Zoo, am nächsten mit Freunden in die Berge und einen Tag später mit weiteren Freunden zum Meer zu fahren.